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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dr Kleinau Translations

§ 1. Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Dr Kleinau Translations (Auftragnehmer) und seinen Kunden (Auftraggeber).

(2) Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

§ 2. Ausführung

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt.

§ 3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, sind vom Auftraggeber vor der Auftragsvergabe zur Verfügung zu stellen (Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vor Erhalt dieser Unterlagen mit der Übersetzung zu beginnen, es sei denn, der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich schon vorher mit einer Durchführung des Auftrages einverstanden und verzichtet auf die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten, die ihre Ursache darin haben, dass die vorerwähnten Unterlagen noch nicht vorgelegen haben.

§ 4. Lieferung/Leistungserbringung

Die Übersetzungsleistung beinhaltet die schriftliche Übertragung von Texten von einer Sprache in eine, bzw. mehrere andere Sprachen. Darüber hinausgehende Leistungen, wie z.B. die redaktionelle Bearbeitung von Texten, besondere Formatierungen oder DTP-Arbeiten, sind hiervon ausgenommen. Werden solche Leistungen zusätzlich gewünscht, so bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung.

Nur ausdrücklich zugesagte Lieferfristen und -termine gelten als verbindlich. Der Auftragnehmer kommt nicht in Verzug, solange die Lieferung und Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat (so z. B. Leitungs- und Übertragungsstörungen, höhere Gewalt, Streiks, Verkehrsstörungen etc. beim Auftragnehmer bzw. dessen Subunternehmer). Die Leistung ist dann nach Beendigung der Umstände sobald als möglich zu erbringen. Der Auftragnehmer hat das Recht, in einem solchen Fall vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall können wechselseitig keine vertraglichen oder Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

§ 5. Mängelbeseitigung

(1) Der Auftraggeber ist nach Erhalt der Übersetzung verpflichtet, diese auf ihre inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Mängelanzeigen hat der Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels schriftlich anzuzeigen. Sämtliche Mängelrügen sind bei offensichtlichen Mängeln nach Ablauf von zwei Wochen nach Übertragung der Übersetzung und bei versteckten Mängeln nach zwei Wochen nach deren Entdeckung ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber aufgrund fehlender fremdsprachlicher Kenntnisse zur Prüfung der Übersetzung nicht in der Lage, so hat er eine geeignete Person mit der Überprüfung zu betrauen. Nach Ablauf eines Jahres verjähren die Ansprüche auf Mängelbeseitigung.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Anzeige von Mängeln zur Nachbesserung. Hierzu ist ihm vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen. Schlägt diese Nachbesserung fehl, ist der Auftraggeber zur Minderung und im Falle völliger Unbrauchbarkeit der Leistung zum Rücktritt berechtigt.

§ 6. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für eigene Fehler und die seiner Subunternehmer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

(2) Der Auftragnehmer haftet bei der Aufbewahrung der ihm vom Auftraggeber übergebenen Materialien mit derjenigen Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Der Auftragnehmer überprüft seine EDV regelmäßig auf Viren und ähnliche Störungen. Für Schäden, die trotz dieser Maßnahmen durch Einwirkung Dritter entstehen, wird keine Haftung übernommen.

(3) Der Auftragnehmer haftet bei Schadenersatz oder Ersatz einer Wertminderung nur bis zum Zweifachen des Rechnungswertes der Lieferung oder Leistung und nicht für mittelbare und Folgeschäden, wie entgangener Gewinn oder nicht eingetretene Einsparungen.

§ 7. Geheimhaltungspflicht

Der Auftragnehmer verpflichtet sich und alle für ihn Tätigen, alle Informationen, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

§ 8. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Der Auftraggeber erwirbt das Nutzungsrecht an der Übersetzung erst mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung.

(3) Der Auftragnehmer hat das Urheberrecht an der Übersetzung.

§ 9. Vertragskündigung und Stornoregelung

Der Auftraggeber kann einen Vertrag zur Anfertigung einer Übersetzung bis zum vereinbarten Fertigstellungstermin nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Dem Auftragnehmer steht im Falle der Kündigung die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen und, soweit der Auftragnehmer den wichtigen Grund nicht zu vertreten hat, auch Schadenersatz in Höhe des entgangenen Gewinnes bei vollständiger Auftragserfüllung zu.

§ 10. Anwendbares Recht, Wirksamkeit und Gerichtsstand

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt das deutsche Recht. Deshalb ist bei Divergenzen zwischen der Fassung der AGB in englischer Sprache und der deutschen Fassung letztere maßgebend.

(2) Ist eine der vorstehenden Bestimmungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, so tritt an Stelle dieser Bestimmung diejenige in Kraft, die der angestrebten Absicht der Klausel/Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.

(3) Soweit gesetzlich zulässig, wird für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Gerichtsstand Stuttgart vereinbart.